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StartseiteBootsbörse ➣ Gebrauchtboot Tipps

GEBRAUCHTBOOT TIPPS

Sie haben noch nie ein Gebrauchtboot gekauft oder sind sich unsicher? Kein Problem – boatoon.com bietet Ihnen auf den folgenden Seiten Tipps zum Gebrauchtbootkauf mit einer ausführlichen Checklisten, die Sie im Vorfeld und während der Besichtigung Ihres Gebrauchtboot und während der Probefahrt als Leitfaden nutzen können. Sollten weitere Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht die boatoon.com Experten der BOOTSBÖRSE unter bootsboerse@boatoon.com oder +49 (0)30 609 899 283 direkt zu kontaktieren.

  • Tipps für den Bootskauf und was Sie beachten sollten
  • Checkliste „Bootskauf“
  • CE-Zertifizierung
    • Was ist eine CE-Zertifizierung?
    • Wozu benötigen Sie eine CE-Zertifizierung?
    • Was passiert ohne gültige CE-Zertifizierung?
    • Welche Boote haben diese Zertifizierung nicht?
    • Wer stellt diese Zertifizierung aus?
  • Musterkaufvertrag für Gebrauchtboote

TIPPS FÜR DEN BOOTSKAUF UND WAS SIE BEACHTEN SOLLTEN

Der Besitz des eigenen Bootes ist für viele Wassersportler die Erfüllung eines großen Traums. Doch der Kauf eines gebrauchten Motorboot oder Segelboot birgt auch Risiken und es gilt, sich vorher eingehend und umfassend über das Kaufobjekt zu informieren. boatoon.com gibt hilfreiche Tipps, damit das eigene Boot nicht zum Alptraum wird. Beachten Sie unbedingt folgende Checkliste, die die boatoon.com Crew für Sie zusammengestellt hat.
  1. Besichtigung: Nehmen Sie sich Zeit für die Besichtigung, eine Probefahrt gehört vor jedem Vertragsabschluss zum Bootskauf dazu.
  2. Beratung: Die Beratung durch einen fachkundigen z. B. Boots- und Yachtsachverständiger ist sehr zu empfehlen. Nehmen Sie den Berater mit zur Besichtigung/ Probefahrt.
  3. Gewährleistung: Der Kauf bei einem Händler beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungshaftungen; bei einem Kauf von Privat werden diese zumeist ausgeschlossen.
  4. Geschichte: Informieren Sie sich auch über die Geschichte des Bootes: wie lange besaß es der Verkäufer, warum verkauft er es und wie ist der technische Zustand?
  5. Kaufpreis: Finden Sie vor dem Kauf heraus, welchen Marktwert ein Boot dieses Typs hat. So schätzen Sie den Angebotspreis besser ein.
  6. Vertragspartner: Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss, wer Ihr Vertragspartner ist. Dies hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Verpflichtungen und auf Ihre rechtliche Position.
  7. Zulassung: Besteht eine Zulassung/Registrierung für das Boot? Wenn nein, warum nicht? Jedes Boot ab 2,21 kW (3 PS) auf Binnenwasserstraßen benötigt ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen (Ausnahme Bodensee: hier besondere Zulassungs- und Registrierungspflicht!). Hat der Verkäufer die Originale der Bootspapiere? Akzeptieren Sie keine Fotokopien oder eine Entschuldigung dafür, dass das Boot nicht auf den Namen des Verkäufers umgeschrieben ist.
  8. Papiere: Bootspapiere müssen auf Sie umgeschrieben werden. Hierzu wird der Kaufvertrag benötigt. Bootsurkunde und Kfz-Schein sind wichtige Dokumente. Solange das Boot nicht umgeschrieben ist, ist der Verkäufer immer noch Eigentümer und könnte es zum Beispiel für ein Darlehen als Sicherheit anbieten. Sehr wichtig ist auch zu wissen, ob irgendein Dritter bereits vor dem Kauf Rechte an dem Boot erworben hat (Bank, Miteigentümer).
  9. Mehrwertsteuer: Achten Sie bei der Überführung in einen EU-Staat darauf, ob die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde – kann dies nicht nachgewiesen werden, so wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer auf den Zeitwert fällig.­-> dies sollte im Kaufvertrag geregelt werden.

Oft legt man als Kaufinteressent ein sehr großes Augenmerk auf den Preis und versäumt auf andere wesentliche Sachverhalte zu achten. Eine Menge gestohlener Boote und Yachten werden an ahnungslose Kunden verkauft. Kriminelle bauen auf die Tatsache, dass Kaufwillige selten hinter den Preis schauen. Wenn Sie gestohlenes Eigentum erwerben, kann es beschlagnahmt werden und Sie sind einem gerichtlichen Verfahren ausgesetzt.

Die aufgeführten Punkte können ein Hinweis darauf sein, dass es sich bei dem Boot um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

  • Der Verkäufer ist nur über ein Handy zu erreichen.
  • Der Verkäufer kann die Bootsurkunden und Kaufbelege des Bootes nicht vorweisen.
  • Das Boot befindet sich nicht am Haus des Verkäufers. Er bringt Ihnen das Boot.
  • Der Verkäufer verlangt Barzahlung.
  • Der Verkäufer bietet Ihnen mehr als ein Boot gleichzeitig an.
  • Der Verkäufer kann Ihnen in wenigen Tagen ein anderes Modell des Bootes besorgen.
  • Der Verkäufer fordert Sie zu einer ungesetzlichen Handlung auf, etwa „Melden Sie den Trailer als Eigenbau an“ oder „Wenn Sie das Boot nicht ummelden, können Sie die Mehrwertsteuer sparen“.
  • Die Rumpfnummer (HIN) fehlt oder ist verändert. Boote haben wie Autos Identifikationsnummern. Üblicherweise befindet sich die HIN an oder in der Nähe der rechten Ecke am Heck (Spiegel oder Transom). Die Rumpfnummer besteht in der Regel aus 12 bzw. 14 Zeichen (Buchstaben und Ziffern). Sie ist entweder auf ein Schild geprägt oder in den Rumpf eingedrückt. Achten Sie deshalb auf verlorene Schilder, zerkratzte oder veränderte Nummern.
  • Vergleichen Sie auch unbedingt die Rumpfnummer am Boot mit der in den Bootspapieren eingetragenen Nummer.
  • Zusätzlich: Wenn der Handel abgeschlossen ist, notieren Sie alle Identifikationsnummern und bewahren Sie diese an einem sicheren Platz auf. Lassen Sie nie die Originaldokumente auf dem Boot. Bringen Sie am und im Boot, am Motor und am Trailer weitere zusätzliche Identifikationsnummern an und zusätzlich auch an anderen Stellen die Rumpf- oder Fahrgestellnummer. Machen Sie Fotoaufnahmen.
  • Zulassung des Bootsanhängers: Die Zulassung sollte die Fahrgestellnummer des Trailers beinhalten. Alle Hersteller von Trailern müssen die Anhänger mit Fahrgestellnummern versehen. Diebe entfernen diese Nummern und registrieren den Anhänger als Eigenbau ohne Nummer. Wenn der Anhänger professionell gebaut ist, sollte er eine Fahrgestellnummer haben. Wenn festgestellt wird, dass die Fahrgestellnummer fehlt, dann besteht der Verdacht, dass der Anhänger gestohlen ist. Er kann von der Polizei sichergestellt werden.

Quelle: Polizeidirektion Konstanz, Wasserschutzpolizei-Station Konstanz, Kompetenz-Zentrum Bootskriminalität, „Risiken beim Kauf eines gebrauchten Bootes – so schützen Sie sich vor dem Kauf gestohlenen Eigentums“, Bundesverband Wassersportwirtschaft e. V. (BWVS) „Informationen zum Bootskauf“

CE-ZERTIFIZIERUNG

Was ist eine CE-Zertifizierung?

Eine CE-Zertifizierung ist eine Konformitätserklärung (Post Construction Certificates), die zur Inbetriebnahme von Sportbooten in der EU erforderlich ist.

Wozu benötigen Sie eine CE-Zertifizierung?
Mit der Richtlinie 2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) unterliegen alle im europäischen Wirtschaftsraum genutzten Sport- und Freizeit-Wasserfahrzeuge einem vereinheitlichten Standard. Unter allen Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten demnach seit 1996 vereinheitlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Sportboote. Diese Vorschriften beziehen sich auf: Lärmemission, Abgasemission und Anforderungen betreffend der Seetauglichkeit. Konkret bedeutet das, dass alle Sportboote die erstmalig innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden, CE-zertifiziert sein müssen.
Was passiert ohne gültige CE-Zertifizierung?
Ohne gültige CE-Zertifizierung muss man mit einer Stilllegung und/oder einem Bußgeld rechnen. Boote ohne CE-Zeichen können zudem innerhalb der EU nicht weiter verkauft oder in Zahlung gegeben werden. Wenn Sie demnach ein Motorboot beispielsweise aus den USA importieren wollen, benötigen Sie dieses Zertifikat.
Welche Boote haben diese Zertifizierung nicht?
Sportboote, die außerhalb der EU erworben werden, haben in der Regel keine Konformitätserklärung (CE).
Wer stellt diese Zertifizierung aus?

Wenn weder der Hersteller, noch sein in der EU bevollmächtigter Partner, die Konformität für ein Boot bescheinigt, kann diese grundsätzlich mittels PCA-Abnahme durch speziell benannte Zertifizierer erbracht werden.

Mit boatoon.com und seinem Partner, das-Yachtcenter.de, können Sie den kraftraubenden Behördenkram umgehen. GForce Marina, ein Tochterunternehmen des Yachtcenters, erstellt zusammen mit ECB Nederland (Notified Body No. 0614) für Sie die CE-Zertifizierungen von importierten Sportbooten. Dabei wird nach dem seit 1996 erforderlichen PCA-Abnahme-Verfahren (Post Construction Assessment) geprüft, zu dem nur speziell dafür benannte Zertifizierer berechtigt sind. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Webseite unter www.gforce.automotive@online.de.

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