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Ich habe bei meiner gerade gebraucht gekauften Bayliner 175 Mängel festgestellt. Kann ich den Verkäufer haftbar machen?

Habe die Bayliner 175 als Gebrauchtboot von einem privaten Verkäufer gekauft. Jetzt habe ich festgestellt, dass der Motor erheblich Öl verliert. Am Tag der Besichtigung war alles sauber. Auch nach der Probejahrt sah alles gut aus. Schätze dass der Motor vorher gut gereinigt wurde. Meine Motorenfachmann glaubt an ein größeres Problem mit dem Motor und schätzt, dass einen Reparatur ca. 1.500,-€ oder mehr kosten wird. Habe ich rechtlich was in der Hand gegen den Verkäufer?

Question from 22.12.2011

Expert answers

Answer 1

Hallo Bayliner 175,
schade, dass Sie so eine Enttäuschung erleben müssen.
Aber noch ist nicht alles verloren:
1. Gibt es einen Kaufvertrag (mit Ausschluss der Gewährleistung)?
2. Ist der Verkäufer Privatperson oder Händler?
Nur bei einem Verkauf zwischen Verbrauchern wäre die Gewährleistung durch Vertrag ausschliessbar.
3. Die Frage des vertraglichen Ausschlusses wäre irrelevant, wenn der Verkäufer (nachweisbar!?) Kenntnis von dem Mangel hat und ihn nicht offenbart hat. Dann wäre der Verkäufer in der Haftung.
Wenn Sie eine genauere Prüfung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
info@vondermosel.de

Answer from %date

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